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   LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,25582
LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22 (https://dejure.org/2022,25582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20.06.2022 - L 2 EG 5/22 (https://dejure.org/2022,25582)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 20. Juni 2022 - L 2 EG 5/22 (https://dejure.org/2022,25582)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorübergehende Zeiten der Arbeitsunfähigkeit stehen einer Inanspruchnahme der elterngeldrechtlichen Partnerschaftsbonusmonate nicht entgegen.

  • rechtsportal.de

    Rückforderung vorläufig gewährten Elterngeldes Inanspruchnahme elterngeldrechtlicher Partnerschaftsbonusmonate Vorübergehende Zeiten einer Arbeitsunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2023, 73
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 23.06.2015 - 1 BvL 13/11

    Ersatzbemessungsgrundlage im Grunderwerbsteuerrecht verfassungswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
    Zudem verschärfen sich die verfassungsrechtlichen Anforderungen namentlich, je weniger die Merkmale, an die die gesetzliche Differenzierung anknüpft, für den Einzelnen verfügbar sind (BVerfG, B.v. 23. Juni 2015 - 1 BvL 13/11 -, BVerfGE 139, 285, Rn. 70 f. mwN).
  • BSG, 28.06.2018 - B 5 R 25/17 R

    Erfüllung der für eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
    Auch ein allgemeiner rechtlicher Sprachgebrauch (vgl. zu diesen Kriterien etwa BSG, Urteil vom 28. Juni 2018 - B 5 R 25/17 R -, BSGE 126, 128, Rn. 30) ist nicht ersichtlich.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 4/13 R

    Elterngeld - Höhe - Einkommen - selbstständige Arbeit - nichtselbständige Arbeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
    Die Bewilligungsstelle kann nur vorläufig und mit dem Vorbehalt der Rückforderung ausgezahltes Elterngeld im Falle einer Überzahlung gestützt auf § 42 Abs. 2 S 2 SGB I zurückfordern (BSG, Urteil vom 26. März 2014 - B 10 EG 4/13 R -, Rn. 36, juris).
  • BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvR 520/83

    Unterhaltsleistung ins Ausland

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
    e) Allerdings wird dieser Ansatz in den Richtlinien zum BEEG (aaO, S. 208) in Bezug auf Erkrankungen wie folgt eingeschränkt: "Im Krankheitsfall des Elterngeldberechtigten wird eine Erwerbstätigkeit solange ausgeübt, wie ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht." Da diese Richtlinien keine Rechtsnormqualität aufweisen (BVerfG, Beschluss vom 31. Mai 1988 - 1 BvR 520/83 -, BVerfGE 78, 214), bringen sie damit zunächst lediglich die eigene Rechtsauffassung des Ministeriums zum Ausdruck.
  • BSG, 20.09.1977 - 12 RKg 3/77
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 20.06.2022 - L 2 EG 5/22
    Es gilt der Grundsatz, dass während der Schul- oder Berufsausbildung - bis zu ihren zeitlichen Höchstgrenzen - eine vorübergehende Erkrankung die Ausbildung nicht unterbricht (BSG, Urteil vom 20. September 1977 - 8/12 RKg 3/77 -, SozR 5870 § 2 Nr. 7, Rn. 17 - bezogen auf die fortbestehende Ausbildung als Voraussetzung für einen Kindergeldbezug).
  • SG Dresden, 22.08.2023 - S 45 EG 9/22
    In dieser Zeit bleibt der Entgeltanspruch bestehen, lediglich die Pflicht zur Leistungserbringung der Angestellten entfällt (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2022 - L 2 EG 5/22 -, Rn. 33; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Mai 2021 - L 13 EG 18/19 -, Rn. 47, jeweils juris).

    Nach eigener Prüfung schließt sich das Gericht hier indes der obergerichtlichen Rechtsprechung an, Zeiten einer vorübergehenden krankheitsbedingten Unterbrechung der Beschäftigung als nicht anspruchsschädlich zu werten, solange nach den arbeitsvertraglichen Regelungen der jeweils vereinbarte Umfang der Beschäftigung den gesetzlichen Vorgaben für die Inanspruchnahme von Partnerschaftsbonusmonaten entsprochen hat (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. April 2023 - L 4 EG 8/20 -, Rn. 27; LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Juni 2022 - L 2 EG 5/22, Rn. 53; jeweils juris).

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